Vorsorgeauftrag

Es trifft nicht alle. Aber es kann jedem von uns passieren. Wir alle könnten von einem schweren Unfall, einem Herzinfarkt, einer plötzlichen Erkrankung betroffen sein - und von einem Moment auf den anderen unsere Urteilsfähigkeit verlieren. Haben Sie schon einmal überlegt, was dann mit Ihnen geschieht?

 

Ein Vorsorgeauftrag verschafft Ihnen die Freiheit, selber eine oder mehrere Vertrauenspersonen zu bestimmen, die Ihre Interessen in allen wichtigen Lebensbereichen wahrnehmen, falls Sie selber dazu nicht mehr in der Lage sind: in Alltagsdingen, in Fragen der Unterbringung und Betreuung, in administrativen Belangen und finanziellen Angelegenheiten.

 

Das gesetzliche Vertretungsrecht ist auf Alltagshandlungen beschränkt. Für Rechtshandlungen ausserhalb dieses Rahmens (z.B. Grundstückgeschäfte, Wertschriftenhandel, unternehmerische Entscheide, Gerichtsprozesse) muss die Zustimmung des Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde eingeholt werden. Diese entscheidet auch, falls Zweifel entstehen, ob die betroffene Person tatsächlich urteilsunfähig geworden ist. Ferner entzieht sie die Vertretungsbefugnis, wenn die Interessen der urteilsunfähigen Person gefährdet sind.