Steuerberatung

Steuerplanung

 

Die Steuerzahllast kann in vielen Fällen optimiert werden. Dies erfordert jedoch eine sorgfältige Steuerplanung. Dies betrifft Unselbständigerwerbende genauso wie Selbständigerwerbende.

Bei Firmeninhabern kommen jedoch weitere Faktoren wie die Sozialversicherungsabgaben dazu. 

 

Mehrwertsteuerberatung

 

Wir klären für Sie Sachverhalte in Bezug auf die Schweizer Mehrwertsteuer. Wir prüfen die für Sie geeignete Abrechnungsmethode und Abrechnungsart. Wir unterstützen Sie in allen MWST-Belangen, bei der Eintragung, Löschung und den Mehrwertsteuerabrechnungen. Wir begleiten Sie bei einer Mehrwertsteuerrevision, prüfen die Revisionsergebnisse und übernehmen den Kontakt mit der eidg. Steuerverwaltung.

 

Steuerruling

 

Planen Sie ein Geschäft und hätten gerne Rechtssicherheit? Gerne unterstützen wir Sie beim Abschluss eines Steuerruling. Ein Steuerruling ist anders ausgedrückt ein Vorbescheid (verbindliche Auskunft) der Steuerbehörde.

 

Straflose Selbstanzeigen bei der Steuerbehörde

 

Bis jetzt gilt das neue Bundesgesetz über die Einführung der straflosen Selbstanzeige vom 20. März 2008, welches per 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt wurde. Die Neuerungen gelten nicht nur für den Bund, sondern zwingend auch für den Kanton. Im September 2017 hat die eidg. Steuerverwaltung ESTV mit ihrer Information "Auswirkungen des AIA auf Selbstanzeigen" informiert, dass ab dem 30.09.2018  davon ausgegangen werden kann, dass die ESTV aufgrund des AIA Kenntnis der nicht deklarierten Steuerfaktoren hat. Aber Vorsicht, sollte ein Vertragsland der Schweiz bereits die Daten früher zugestellt haben, dann gelten diese Steuerfaktoren auch schon vor dem 30.09.2018 als der Steuerverwaltung bekannt.

 

Haben Sie nicht deklariertes Einkommen oder Vermögen und wissen nicht, wie die Situation zu beurteilen ist? Gerne helfen wir Ihnen den Umfang der Steuerhinterziehung zu beziffern. Bei kleinen Vergehen kann es ausreichend sein, in der Steuererklärung unter Bemerkung auf die Steuerhinterziehung aufmerksam zu machen. Nutzen Sie die Gelegenheit, dass wir anonym bei der Behörden die Situation vorgängig abklären können, bevor Sie bei der Steuerbehörde eine Selbstanzeige machen.

 

Gerne beraten wir Sie bei solchen Fragestellungen.