MWST-Fiskalvertretung | Vertretungsvollmacht

MWST-Fiskalvertretung in der Schweiz

 

Bedingt durch die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes, welches per 1. Januar 2018 in Kraft tritt, entsteht die Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz für ausländische Unternehmen bereits ab einem Umsatz von CHF 1.00, wenn weltweit ein jährlicher Umsatz von über CHF 100'000.00 durch nicht von der Mehrwertsteuer ausgenommene Leistungen erzielt wird.

 

Solche Unternehmungen sind gemäss Gesetz dazu verpflichtet, eine MWST-Fiskalvertretung in der Schweiz zu bestimmen. Ferner müssen solche Unternehmen bei der Eintragung ins Mehrwertsteuer-Register bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung eine Sicherheit in Form einer Bareinlage oder Bankgarantie leisten.

 

Mögliche Gründe für die Mehrwertsteuer-Registrierungspflicht in der Schweiz:

- Werklieferungen in der Schweiz

- Montagearbeiten in der Schweiz

- Tätigkeiten an Gegenständen

- Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien

 

Aufzählung nicht abschliessend!

 

Sind steuerpflichtige Personen ohne Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz nicht im Handelsregister eingetragen, müssen sie bei der Eintragung ins MWST-Register einer Sicherheitsleistung hinterlegen. Diese berechnet sich wie folgt:

- 3% des erwarteten steuerbaren Inlandumsatzes (ohne Export)

- Mindestens CHF 2'000.00

- Höchstens CHF 250'000.00

 

Die klein TREUHAND GmbH bietet sich für ausländische Unternehmungen als MWST-Fiskalvertreterin an.

 

Vertretung gegenüber den Steuerbehörden (für inländische und ausländische Personen)

 

Sie erteilen uns eine Vertretungsvollmacht gegenüber der Steuerbehörde. Somit können wir in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag jederzeit mit der Steuerverwaltung in Kontakt treten. Wir erhalten Ihre Korrespondenz, prüfen die Veranlagungen und Rechnungen und sind befugt, Einsprachen zu erheben.