Buchführung

Am 23. Dezember 2011 hat das Parlament einem neuen Rechnungslegungsrecht zugestimmt. Es ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Unter Berücksichtigung einer Übergangsfrist von zwei Jahren ist das neue Recht erstmals für den Abschluss per 31. Dezember 2015 anzuwenden. Das neue Recht unterscheidet nicht mehr nach Rechtsform, sondern nach der wirtschaftlichen Bedeutung des Unternehmens. Sind Sie unsicher, welche Gesetzesbestimmungen bei Ihnen zur Anwendung kommen? Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite!

 

Folgende Dienstleistungen erbringen wir im Bereich Rechnungswesen:

 

- Finanzbuchhaltung (Führen von Buchhaltungen aber auch Beratung beim Aufbau,

  Einführung Ihres Rechnungswesen und Controlling)

- Monats-, Quartals- und Jahresabschlüsse inkl. steuerlich optimierte Abschlussplanung

- Ausfüllen der Steuererklärung *

- Debitoren- und Kreditorenbuchhaltungen

- Lohnadministration / Personalwesen / Sozialversicherung **

- Anlagebuchhaltung

- Zahlungsverkehr

- Mehrwertsteuerabrechnungen

- Budgetierung

 

Wir betrachten die Buchhaltung ganzheitlich, d.h. wir hinterfragen z.B., ob die gewählte MWST-Abrechnungsmethode noch Sinn macht. Lesen Sie dazu unser Newsletter zum Thema "Überprüfung der Mehrwertsteuer Abrechnungsmethode". Wir prüfen, in wie weit Sie Ihren Mitarbeitenden noch weitere Leistungen zukommen lassen. Gehaltsnebenleistungen können einen Einfluss auf die Sozialversicherungen und Steuerzahllast haben. Sie finden auch zu diesem Thema weitere Informationen in unserem Newsletter "Gehaltsnebenleistungen".

 

Wir übernehmen für Sie Aufgaben oder Teilaufgaben aus den obenerwähnten Bereichen.

 

*   für juristische und natürliche Personen

** wir übernehmen im Auftragsverhältnis auch das gesamte Personalwesen (Arbeitsverträge,

    Lohnabrechnungen, An- und Abmeldung bei den Sozialversicherungen, Quellensteuer etc.)

 

Welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen, damit wir für Sie einen gesetzeskonformen Jahresabschluss bzw. Jahresrechnung erstellen können, entnehmen Sie bitte unserer Checkliste zum Buchhaltungsabschluss. Für ergänzende Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch jederzeit persönlich zur Verfügung. 

 


Erstellungsbericht

Sie haben ein "Opting-Out" vorgenommen und benötigen keine Revisionsstelle mehr. Sie möchten aber trotzdem zu Handen Ihrer Bank ein Schriftstück abgeben in welchem bestätigt wird, dass Ihre Jahresrechnung ordnungsgemäss ist? In diesem Fall kann ein Erstellungsbericht die Lösung sein. Im Auftragsverhältnis können wir für Sie einen solchen Bericht für Jahresabschlüsse abgeben. Kontaktieren Sie uns wenn Sie weitere Auskünfte zu dieser Dienstleistung wünschen.